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News
26.11.2012
Veröffentlicht in:
Markenartikel 12/2012
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
Mc Donald‘s vs. Mc. Baby
Wieder hat McDonald’s einen Erfolg für seine Mc-Marken erzielt. Ein Hersteller von Kinderbekleidung hatte den Namen »Mc. Baby« als Gemeinschaftsmarke unter anderem für Bekleidung und deren Einzelhandel angemeldet.
Gegen diese Anmeldung hatte McDonald’s Widerspruch erhoben und vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz (EuG) im Wesentlichen Recht bekommen (Rechtssache T-466/09). McDonald’s stützte sich auf seine Make »McKids always quality. always fun!«, die auch für Kleidung eingetragen ist. Das EuG entschied: Die beiden Marken sind klanglich und konzeptionell verwechselbar.
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25.10.2012
Veröffentlicht in:
Markenartikel 11/2012
Autor:
Miriam Hölscher, Schutz Marken Dienst GmbH, Vanessa Göbel
Recht: News
Achtung beim Re-Design von Marken
Wohl jeder Marketing-Fachmann hat schon das Re-Design einer Marke erlebt. Diese Modernisierung hat allerdings auch rechtliche Auswirkungen. Eine eingetragene Marke muss so benutzt werden, wie sie eingetragen ist, um die Rechte daran zu erhalten. Geht der Schutz an der alten Marke also verloren, wenn nur noch die neue, abgeänderte Variante verwendet wird?
Ein Beispiel ist das VW-Logo. Eine Variante der Marke stammt aus dem Jahr 1948 (Register-Nr. DE 648917). Aus ihr kann der Inhaber also gegen ähnliche Marken, die nach 1948 aufgetreten sind, vorgehen. Ein neueres Logo wurde 2002 entwickelt (Register-Nr. 302271929). Es kann theoretisch nur gegen Marken wirken, die danach aufgetreten sind. Die Frage ist, ob dadurch, dass die modernisierte VW-Marke benutzt wird, auch die alte Marke von 1948 erhalten bleibt.
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05.10.2012
Veröffentlicht in:
smd newsflash, 3. Ausgabe, 09/2012
Autor:
S.M.D. Markeur l Schutz Marken Dienst GmbH
Die Markenwelt - ein globales Dorf?
Markenschutz gewinnt auch in Schwellenländern an Bedeutung.
Die Globalisierung führt zu einem rasant ansteigenden weltweiten Güterstrom. Gleichzeitig gewinnt das Thema „Marke“ mehr an Bedeutung.
Denn wer im Ausland erfolgreich sein will, darf beim Schutz seiner Marke keine Fehler machen. Besonders für international agierende Unternehmen ist es zunehmend wichtig, ihre Marken nicht nur in gegenwärtigen Märkten zu schützen, sondern auch für Länder, in denen sie ihre Erzeugnisse in Zukunft verkaufen wollen. Daher steigt die Nachfrage nach internationalen Recherchen und neue Länder gewinnen an Bedeutung.
Wir stellen Ihnen Recherchen für die wichtigsten Regionen vor.
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10.09.2012
Veröffentlicht in:
Markenartikel 9/2012
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
Eigentum verpflichtet: Markeninhaber müssen Marken auch nutzen
Das Markenrecht verpflichtet Markeninhaber zur Benutzung ihrer eingetragenen Marken. Erst jüngst entschied der Bundesgerichtshof (AZ I ZR 135/10), dass die Marke »Zappa« – nach dem Musiker Frank Zappa benannt – gelöscht werden muss. Die Marke sei seit ihrer Eintragung nicht ausreichend benutzt worden. Deshalb sei sie verfallen und zu löschen.
Der »Zappa Family Trust«, Nachlassverwalter des verstorbenen Musikers, hatte gegen den Veranstalter des Musikfestes Zappanale Klage erhoben. Er wollte verhindern, dass das Festival weiterhin so heißt und Tonträger mit diesem Namen anbietet. Dabei berief er sich auf seine Gemeinschaftsmarke »Zappa«, die unter anderem für Tonträger und Musikdarbietungen eingetragen ist.
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10.08.2012
Veröffentlicht in:
Markenartikel 8/2012
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
Farb- und 3D-Marken: Coca-Cola und Louboutin in einem Boot
Anfang Juni 2012 musste der Modedesigner Christian Louboutin eine Niederlage im Gerichtsverfahren um sein Markenzeichen »High Heels mit roten Sohlen« einstecken. Er hatte die spanische Modekette Zara verklagt, weil deren Design seinem Modell »Yo Yo« zu sehr ähnelte.
Das höchste französische Gericht, der Cour de Cassation, entschied zugunsten der Beklagten: Zara darf in Frankreich weiterhin Damenschuhe mit roter Sohle anbieten (siehe www.lemonde.fr vom 12.06.2012). Die Farbmarke von Louboutin sei nicht hinreichend bestimmbar. Louboutin hatte keine RAL- beziehungsweise Pantone-Referenz angegeben. Auch gegen das Modehaus Yves Saint Laurent konnte Louboutin die roten Sohlen bisher nicht verteidigen. Ein New Yorker Gericht stellte fest, eine Farbe habe in der Mode vorrangig ästhetische Funktion, dürfe daher nicht durch ein Markenrecht für einen Designer reserviert werden (s. DailyMail Online vom 11.06.2012).
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10.07.2012
Veröffentlicht in:
Markenartikel 7/2012
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
National, europaweit oder für die ganze Welt?
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – entscheidend ist der Tag, aber nicht die Uhrzeit. So hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zum Grundsatz der Priorität im Markenrecht entschieden (Sache C-190/10). Am selben Tag hatten verschiedene Anmelder Marken angemeldet, der eine die Gemeinschaftsmarke »Rizo«, der andere die nationale spanische Marke »Rizo’s«. »Rizo« wurde gegen 12 Uhr beim Amt für Gemeinschaftsmarken eingereicht. »Rizo’s« traf circa fünf Stunden später beim Amt in Spanien ein.
Priorität bedeutet, dass eine ältere Marke Vorrang vor einer jüngeren Marke hat, gegen diese also vorgehen kann. Der EuGH hatte zu entscheiden, ob die Priorität eine Frage von Stunden und sogar Minuten ist.
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19.05.2012
Veröffentlicht in:
Markenartikel 6/2012
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
Kein Rollstuhl namens Beatle
Das Zeichen »Beatle« darf nicht als Marke für Rollstühle eingetragen werden. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden.
Ein Rollstuhl namens »Beatle« könnte das Image der Band beeinträchtigen.Die Handicare Holding hatte das Zeichen als Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) unter anderem für Rollstühle angemeldet. Dagegen erhob Apple Corps, ein Unternehmen der Beatles, Widerspruch – gestützt auf ältere Marken, die in der EU gültig und insbesondere für Tonträger geschützt sind. Für einen erfolgreichen Widerspruch muss erstens die ältere Marke identisch oder ähnlich zu dem jüngeren Zeichen sein. Zweitens müssen die Produkte der älteren Marke in der Regel identisch oder ähnlich zu denen sein, für die das jüngere Zeichen angemeldet wird. Das EuG sah eine Zeichenähnlichkeit, nicht aber eine Produktähnlichkeit.
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12.04.2012
Veröffentlicht in:
Markenartikel 5/2012
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
Ritter Sport vs. Milka
Quadratische Milka-Schokoladentafeln können nicht mit denen von Ritter Sport verwechselt werden und sind deshalb zulässig.
So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln und wies damit eine entsprechende Klage der Fima Ritter zurück, die in den Milka-Doppelquadraten eine Verwechslungsgefahr mit den eigenen, quadratisch geformten Schokoladenverpackungen sieht. Eine solche Gefahr bestehe nicht, weil die Doppelquadrate durch die Farbe und den Milka-Schriftzug eindeutig dieser Marke zuzuordnen seien, so das OLG. Der Gesamteindruck der Tafeln werde weniger durch die Form als vielmehr durch die typische lila Farbgestaltung und den bekannten Schriftzug mit der lila Kuh bestimmt. Dadurch erkenne man sie als Produkte des Nahrungsmittelherstellers Kraft.
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19.03.2012
Veröffentlicht in:
Markenartikel 4/2012
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
Flecki vs. Paula: Tierischer Streit
Paula muss Flecki dulden. Die Dr. August Oetker KG ist vorläufig mit seinem Versuch gescheitert, das Pudding-Produkt Flecki des Discounters Aldi Süd verbieten zu lassen. Aldi Süd darf seinen Schoko-Vanille-Pudding weiterhin verkaufen. Das Landgericht Düsseldorf wies den Eilantrag des Bielefelder Nahrungsmittelkonzerns für ein europaweites Verkaufsverbot zurück.
Im Jahr 2006 hat Oetker sein Produkt Paula auf den Markt gebracht und als Geschmacksmuster schützen lassen. Die Vermischung beider Pudding-Bestandteile führt zu einem optischen Gesamteindruck, der an das Fell und die Farben einer Kuh erinnert. Der Oetker-Pudding ist benannt nach der gleichnamigen Kuh, die im Mittelpunkt der Werbemaßnahmen für das Produkt steht und auch die Verpackung dominiert.
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23.02.2012
Veröffentlicht in:
Markenartikel 3/2012
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
Carrera: Eine Frage der Sprache
Die Wort-/Bildmarke Carrera (Az. 3020090300410) ist eintragungsfähig für Waren der Klassen 16, 18 und 25 – unter anderem für Sportbekleidung und Sportschuhe einschließlich Gürtel, Skistiefel, Kopfbedeckungen und Kopfbedeckungen für den Sport sowie für Schutzhelme und Schutzbrillen.
So entschied das Bundespatentgericht (BPatG). Beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) war die Eintragung der Marke zuvor abgelehnt worden mit der Begründung, sie sei beschreibend in Bezug auf die oben genannten Waren. Das spanische Wort »carrera« bedeutet unter anderem »Lauf, Rennen, Rennbahn, Karriere, Werdegang«. Das BPatG meint demgegenüber, das Wort sei so nicht in die deutsche Sprache eingegangen und das inländische Publikum werde es nicht ohne weiteres verstehen. Das Wort-/Bildzeichen kann also als Marke für die oben genannten Waren eingetragen werden.
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13.01.2012
Veröffentlicht in:
Markenartikel 1-2/2012
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
Zoll: Plagiate schwer zu stoppen
Mit einem grundlegenden Urteil hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im vergangenen Dezember Klarheit geschaffen, ob Fälschungen auf der Durchreise durch das Gebiet der EU vom europäischen Zoll beschlagnahmt werden können. Demnach dürfen die Behörden in der Regel erst dann eingreifen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Waren innerhalb der europäischen Staatengemeinschaft vermarktet werden sollen. Befinden die Fälschungen sich lediglich auf der Durchfuhr in Nicht-EU-Länder, so darf der Zoll etwa in Häfen oder auf Flughäfen nicht einschreiten. Ausgenommen davon sind Waren, deren Ziel verschleiert wird oder die in die EU reimportiert werden sollen – sie dürfen beschlagnahmt werden.
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05.12.2011
Veröffentlicht in:
Markenartikel 12/2011
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
»eco« in der Regel freihaltebedürftig
Das Bundespatentgericht (BPatG) hat entschieden: Der Zeichenbestandteil »eco« ist für die Klasse 9 (Elektronische Apparate und Instrumente etc.), Klasse 12 (Fahrzeuge sowie deren Teile und Zubehör) und Klasse 28 (Turn- und Sportartikel) in der Regel freihaltebedürftig.
Es ging dabei konkret um das Wort »Ecoride«, das als Marke in den genannten Klassen eingetragen werden sollte.
Die englischsprachigen Bestandteile »Eco« und »Ride« der Bezeichnung Ecoride würden von Endverbrauchern und dem Fachverkehr als Kurzform für ökologische beziehungsweise ökonomische Fahrten/ Antriebe verstanden. Die Zeichenkombination ist beschreibend, da die Waren der betreffenden Klassen einen Öko-Antrieb haben beziehungsweise einen solchen ermöglichen können. Die Wortmarke ist daher nicht hinreichend unterscheidungskräftig und kann nicht als Marke eingetragen werden.
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06.10.2011
Veröffentlicht in:
Markenartikel 11/2011
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
Coca-Cola vs. Pepsi: FlaschenKampf
In Australien streiten Coca-Cola und Pepsi um das Aussehen ihrer Flaschen. Die Pepsi-Flaschen seien im Wesentlichen identisch zur Form der Coca-Cola-Flasche, so der Getränkehersteller aus Atlanta/USA . Das geht aus einer Klageschrift hervor, die beim australischen Bundesgericht in Melbourne einging. Die erste Anhörung fand am 15. September statt. Warum Coca-Cola die Klage in Australien und nicht in den USA einreichte, blieb unklar. Die Coca-Cola Company wirft Pepsico Markenverletzung und betrügerisches Verhalten vor und verlangt Schadenersatz in nicht genannter Höhe.
Sie verkaufe ihr Getränk seit 1916 in den typischen Cola-Flaschen. Die Form sei ein einzigartiges Erkennungsmerkmal. Pepsico räumte ein, dass das Unternehmen seit 2007 neue Flaschen benutzt, wehrt sich aber gegen den Vorwurf, dass dies gegen Coca-Cola-Rechte verstoße, da die Flaschen klar mit Pepsi gekennzeichnet waren.
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28.09.2011
Veröffentlicht in:
Markenartikel 10/2011
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
»IMMOPOSTER« NICHT SCHUTZFÄHIG
Das Bundespatentgericht (BPatG) hat entschieden, dass die Bezeichnung Immoposter nicht als Marke geschützt werden kann. Sie war für die Klassen 9, 16, 35, 38 und 42 angemeldet worden (Druckereierzeugnisse, Dienstleistungen eines Bauträgers, Bauberatung etc.). Dem Begriff fehle es an der erforderlichen Unterscheidungskraft, so das Gericht. Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Hersteller zu unterscheiden.
Bezeichnungen, die die beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben, sind nicht unterscheidungskräftig. Sie können daher nicht als Marke geschützt werden.
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05.09.2011
Veröffentlicht in:
smd newsflash, 2. Ausgabe, 09/2011
Autor:
S.M.D. Markeur l Schutz Marken Dienst GmbH
Europa wächst zusammen - wir sind dabei
Für mehr Wachstum: die Wirtschaft der EU
Ungeachtet der derzeitigen Krise der europäischen Währungsunion und der Diskussion um die Verschuldung einiger EU-Mitgliedsstaaten, bleibt Europa auch weiterhin eine dynamische und attraktive Wirtschaftregion. Durch die Liberalisierung der Märkte wächst der Kontinent der Gemeinschaft und Vielfalt weiter zusammen. Insbesondere der Tätigkeitsbereich von mitttelständischen Unternehmen erstreckt sich zunehmend auf Europa. Das macht sich beispielsweise am positiven Trend der EU-Marke, aber auch in unserem täglichen Geschäft bemerkbar.
Auch der Auslandsanteil unserer Recherchen wächst und damit auch unser Angebot in diesem Bereich.
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30.08.2011
Veröffentlicht in:
Markenartikel 9/2011
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
Rechtserhaltende Benutzung
Der Inhaber einer Marke muss seine Marke auch benutzen. Anderenfalls können andere unter bestimmten Vorraussetzungen eine Löschung seiner Marke beantragen. Dies gilt auch für die Gemeinschaftsmarke (EU-Marke). Wer seine EU-Marke nicht innerhalb von fünf Jahren ab der Eintragung nutzt, dem kann das Recht an der Marke streitig gemacht werden. Da ein Begriff mit der Eintragung als EU-Marke beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (HABM) jedoch Schutz in allen 27 Ländern der Europäischen Gemeinschaft erlangt, stellt sich die Frage: In wie vielen Mitgliedsstaaten muss der Inhaber einer Gemeinschaftsmarke seine Marke benutzen? Das Bundespatentgericht entschied dazu im August 2011: Für die Erhaltung eines Rechtes an einer Gemeinschaftsmarke kann es ausreichen, wenn die Marken in nur einem Mitgliedsstaat der EU benutzt wird.
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12.07.2011
Veröffentlicht in:
Markenartikel 8/2011
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
T-Shirt -Deko Keine Markenverletzung
Der großflächige Aufdruck einer eingetragenen fremden Marke auf der Vorderseite eines T-Shirts stellt keine Markenverletzung dar.
So urteilte das Berliner Kammergericht. Hintergrund: Ein T-Shirt-Händler hatte den Schriftzug »Held der Arbeit« in Verbindung mit der Abbildung eines Händedrucks auf einem T-Shirt aufgebracht. Dieses Motiv ist in ähnlicher Form als Marke eingetragen (DE 30538381, vergleiche Abb.) – unter anderem für Bekleidung (Klasse 25). Der Markeninhaber hatte in dem T-Shirt-Aufdruck eine Markenverletzung gesehen und dagegen geklagt.
Eine Markenverletzung setzt einen sogenannten kennzeichenmäßigen Gebrauch des geschützten Zeichens durch den potenziellen Verletzer voraus. Ein solcher Gebrauch liegt aber nur dann vor, wenn das Zeichen so benutzt wird, dass mögliche Abnehmer darin eine betriebliche Herkunftskennzeichnung der Waren sehen.
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11.05.2011
Veröffentlicht in:
Markenartikel 6/2011
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
Werbung mit bekannten Marken
Ein Automobilhersteller darf es einer markenunabhängigen Werkstatt auf Grund seines Markenrechts untersagen, mit der Bildmarke des Herstellers für die angebotenen Reparatur- und Wartungsarbeiten zu werben. So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH).
Die Volkswagen AG hatte dagegen geklagt, dass die ATU Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG, die markenunabhängige Reparaturwerkstätten betreibt, in einer Werbung für die Inspektion von VW-Fahrzeugen die Bildmarke des Autoherstellers verwendet. Die Beklagte ATU habe, so das BGH, damit die Werbefunktion der Klagemarke beeinträchtigt.
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18.04.2011
Veröffentlicht in:
Markenartikel 5/2011
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
WIPO: Anmeldezahlen steigen
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) berichtet über steigende Zahlen bei der internationalen Registrierung sowohl von Marken als auch von Geschmacksmustern im Jahr 2010.
Insgesamt 39.687 Gesuche um den Schutz einer Marke in einem oder mehreren Ländern gingen im vergangenen Jahr bei der in Genf ansässigen UNO-Organisation ein – ein Plus um 12,8 Prozent im Vergleich zu 2009, als 35.195 Marken angemeldet wurden. Für Geschmacksmuster gingen bei der WIPO insgesamt 2.382 Anmeldungen ein – ein Anstieg von 32,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
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24.03.2011
Veröffentlicht in:
Markenartikel 4/2011
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
MARKENSCHUTZ FÜR JULIAN ASSANGE
Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat seinen Namen beim britischen Patent- und Markenamt als Marke für die Klasse 41 schützen lassen. Im speziellen beinhaltet dieser Bereich öffentliche Reden, Dienste als Nachrichtenreporter, Journalismus, die Publikation von Texten mit Ausnahme von Werbetexten, Bildung und Unterhaltung. Ein finanzielles Interesse am Namen des WikiLeaks-Gründers besteht offensichtlich.
Unter anderem verkaufte er die Rechte an seiner Biografie für knapp eine Million Euro, um damit nach eigenen Aussagen seine Anwaltskosten zu tilgen. Wikileaks finanziert sich unterdessen weiter durch Spenden, auch ein Merchandising-Webshop wurde eingerichtet. Dort werden unter anderem Pullover verkauft, die Assanges Namen oder sein Portrait tragen. Der Begriff »Wikileaks« wurde bereits als geschützte Marke eingetragen.
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09.02.2011
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Markenartikel 3/2011
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
Markenrecht: Microsoft vs. Apple
Apple möchte die Wortkombination »App Store« beim amerikanischen Patent- und Markenamt (USPTO) als Marke schützen lassen. Gelänge das, müssten sich alle anderen App Stores umbenennen.
Der Software-Konzern Microsoft reichte dagegen Widerspruch ein. App Store sei ein generischer Begriff und könne deshalb nicht markenrechtlich geschützt werden. Die Microsoft-Juristen erklären, App Store sei inzwischen ein allgemein üblicher Begriff für Download-Shops mit Handy-Software. Darüber hinaus seien sowohl App als auch Store zu allgemeine Begriffe, als dass man sie als Marke für nur ein Unternehmen schützen könnte. Zur Untermauerung ihrer These haben die Juristen des Konzerns seitenweise Beispiele für App Stores, die nicht von Apple stammen, kopiert und zitieren auch den Apple-CEO Steve Jobs selbst.
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08.02.2011
Veröffentlicht in:
Markenartikel 1-2/2011
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
WIPO: HILFE FÜR MARKENANMELDER
Im Dezember vergangenen Jahres hat die Weltorganisation zum Schutz geistigen Eigentums (WIPO) ein Online-Tool eingerichtet, das bei der Einreichung einer Anmeldung einer internationalen Marke helfen soll – den »Goods & Services Manager« (G & S-Manager). Das System hilft dem Anmelder bei der Zusammenstellung der Liste von Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt werden soll. Anmelder einer Internationalen Registrierung (IR-Marke) müssen nämlich sicherstellen, dass sie die richtige Beschreibung und Klassifikation von Waren und Dienstleistungen verwendet haben, für die die Marke benutzt werden soll. Die Angabe ist für die Beantragung einer internationalen Marke erforderlich.
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10.12.2010
Veröffentlicht in:
Markenartikel 12/2010
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
DPMA: ANMELDEZAHLEN STABIL
Die Anmeldeaktivitäten für Patente, Marken und Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) stabilisieren sich nach dem Abklingen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf dem Niveau von 2009. Beim Designschutz (Geschmacksmuster) steigen die Zahlen sogar leicht an.
»Patentanmeldungen reagieren eher zeitversetzt auf konjunkturelle Entwicklungen. Nach dieser Regel war zu erwarten, dass die Anmeldezahlen im Jahr 2010 fallen. Die stabilen Zahlen in den ersten neun Monaten dieses Jahres zeigen, dass viele Firmen gerade in der Krise weiter auf Innovation gesetzt und dadurch die krisenbedingten Herausforderungen gut gemeistert haben. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat bei den Unternehmen und Einzelanmeldern mit Sitz in Deutschland nicht zu Einbrüchen geführt«, sagt Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA.
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10.09.2010
Veröffentlicht in:
Markenartikel 9/2010
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
TESTER KÖNNEN RECHTE VERLETZEN
Der Bundesgerichtshof hat bislang angenommen, dass der Verkauf von Parfümtestern nicht gegen das Markenrecht verstößt, wenn die Ware mit Zustimmung des Markeninhabers in der Europäischen Union (EU) in den Verkehr gebracht wurde. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) lautet jetzt: Der Verkauf eines Parfümtesters kann gegen Markenrechte verstoßen und abgemahnt werden.
Die Coty Prestige Lancaster Group GmbH hatte gegen die Simex Trading AG geklagt. Diese hatte von ihr eingeführte Tester der Marke Davidoff Cool Water Men an eine deutsche Parfümeriekette verkauft. In deren Ladengeschäft tauchten die Tester dann auf. Sie trugen einen anderen Verschluss sowie die Aufschrift »Demonstration«
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10.08.2010
Veröffentlicht in:
Markenartikel 8/2010
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
EASYJET: DROHT UMBENENNUNG?
Die Discount-Fluggesellschaft Easyjet muss sich möglicherweise umbenennen. Hintergrund ist ein Streit mit Unternehmensgründer Stelios Haji-Ioannou bezüglich der Wachstumsstrategie des Unternehmens. Der Großaktionär, der sich vor kurzem aus dem Vorstand der Fluggesellschaft verabschiedet hat, plädiert für eine Maximierung der Unternehmensgewinne. Das Management will stattdessen in neue Flugzeuge investieren. Stelios ist Inhaber der Marke Easyjet, die von der Fluggesellschaft gegen eine Lizenzgebühr benutzt wird. Die Lizenzvereinbarung enthält offenbar Klauseln darüber, wie viel Prozent des Ertrages maximal in Geschäftsbereichen außerhalb des Kerngeschäfts »Luftreisen« erzielt werden dürfen.
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10.07.2010
Veröffentlicht in:
Markenartikel 7/2010
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
BÖSGLÄUBIGE MARKENANMELDUNG
Einem Markeninhaber, der gestützt auf seine eingetragenen Marken eine rege Abmahn- und Klagetätigkeit entfaltet hatte, wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben, da er keine tatsächliche Benutzung der eingetragenen Marken nachweisen konnte. Sein Verhalten lasse den Schluss auf eine bösgläubige Anmeldung der Marken zu, entschied das Landgericht (LG) Düsseldorf. Die Klägerin hatte verschiedene Marken wie »Hawk«, »Stealth«, »Red Baron«, »Miami Vice« und »Powerangle« für eine Vielzahl von Warenklassen angemeldet. Gestützt auf die eingetragenen Marken verschickte sie Abmahnungen und Klagen.
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10.06.2010
Veröffentlicht in:
Markenartikel 6/2010
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
NESTLÉ: STREIT UM DIE ROTE TASSE
Nestlé konnte jetzt vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) einen Etappensieg im Streit um ihre Bildmarke »rote Tasse« verbuchen. Der Konsumgüterhersteller hatte zunächst beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (HABM) Widerspruch gegen die Eintragung der abgebildeten Marke »Golden Eagle« für die konkurrierende Master Beverage Industries eingelegt. Dabei hatte er sich auf seine ältere Bildmarke berufen, die eine rote Tasse zeigt (vgl. Abb.). Sowohl HABM als auch nachfolgende Beschwerdekammern hatten den Widerspruch zurückgewiesen. Begründung: Den betreffenden Marken fehle es an Ähnlichkeit. Die rote Tasse auf den Kaffeebohnen diene bei der Bildmarke Golden Eagle nur als dekoratives Element.
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10.05.2010
Veröffentlicht in:
Markenartikel 5/2010
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
WIPO-MARKENANMELDUNGEN
Nur 35.195 Markenanmeldungen verzeichnete die World Intellectual Property Organization (WIPO) im Jahr 2009. Damit sank die Zahl der Anmeldungen im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent – 2008 waren es 42.075 Marken. Trotzdem gab es auch in einigen Ländern einen Zuwachs zu verzeichnen. Beispielsweise stiegen in Südkorea die Anmeldungen um 33,9 Prozent, in Singapur um 20,5 Prozent, in Kroatien um 17,5 Prozent und in Ungarn um 14,5 Prozent. In der Europäischen Union gab es immerhin ein leichtes Plus von 3,1 Prozent. Verantwortlich für den insgesamten Rückgang ist laut WIPO die weltweite Konjunkturkrise. »Die Unternehmen sind bei der aktuellen wirtschaftlichen Lage vorsichtiger damit geworden, neue Produkte auf den Markt zu bringen«, sagt der WIPO General-Direktor Francis Gurry.
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10.04.2010
Veröffentlicht in:
Markenartikel 4/2010
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
SMART ÄRGERT FERRARI
Großspuriger Auftritt mit Folgen: In einem Werbespot vergleicht sich Daimler-Kleinstwagen Smart mit Porsche und Ferrari. »Ist es nicht erstaunlich, dass Traumwagen immer Zweisitzer sind?«, wird in dem Werbespot gefragt, während die Kamera an einem Lamborghini Gallardo, einem Porsche Carrera GT und einem Ferrari Enzo vorbei fährt, um am Ende einen Smart zu zeigen.
Der Spot war zunächst nur eine spontane Idee einer Werbeagentur: Bei Dreharbeiten in Südafrika sei den Werbern beim Feierabendbier eine Parallele zwischen Lamborghini, Porsche, Ferrari und Smart aufgefallen – die Anzahl der Sitzgelegenheiten.
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10.03.2010
Veröffentlicht in:
Markenartikel 3/2010
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
»VORSPRUNG DURCH TECHNIK«
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält den Werbeslogan »Vorsprung durch Technik« des deutschen Autoherstellers Audi für unterscheidungskräftig und damit als Marke eintragungsfähig. Damit widersprach er einem vorangegangenen Urteil des Harmonisierungsamts für den europäischen Binnenmarkt (HABM) und des Gerichts erster Instanz der Europäischen Union, die zuvor eine Eintragung als EU-Marke abgelehnt hatten. In der damaligen Begründung hieß es, der Slogan sei eine werbende Beschreibung, der es an Unterscheidungskraft fehle.
Nach Auffassung des EuGH fehlt einer Aussage nicht automatisch die Unterscheidungskraft, wenn sie als Werbeslogan wahrgenommen wird. Eine Marke könne von den angesprochenen Verkehrskreisen vielmehr gleichzeitig als Werbeslogan und als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden.
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05.02.2010
Veröffentlicht in:
Markenartikel 1-2/2010
Autor:
zusammengestellt und recherchiert von S.M.D. Markeur
Recht: News
KEIN MARKENSCHUTZ FÜR IPHONE
Der Begriff »iPhone« kann in der Schweiz nicht als Marke geschützt werden. Eine Beschwerde des Herstellers Apple gegen die Entscheidung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum wurde vom Schweizer Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Die Eintragung der Marke für Waren der Klasse 9 (u. a. Handys und PDA) sei zu Recht abgelehnt worden. Marken, die zum Gemeingut gehören, können in der Schweiz nicht geschützt werden, sofern sie sich nicht für bestimmte Waren oder Dienstleistungen bereits als Marke durchgesetzt haben. Eine solche Verkehrsdurchsetzung hatte Apple allerdings nicht geltend gemacht. Die Richter hatten lediglich zu prüfen, ob der Begriff »iPhone« zum Gemeingut gehört. Sie urteilten, dass der Bestandteil »Phone« freihaltebedürftig ist, der im Englischen wie im Französischen für Telefon oder Telefonieren steht.
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